Rahmenbedingungen & Allgemeine Informationen

 

Erstgespräch & Therapiebeginn          

Das Erstgespräch dauert 45 min., da es wichtig ist, sich dafür ausreichend Zeit zu nehmen und kostet wie jede Therapieeinheit € 105,-.

Wenn Sie nach dem Erstgespräch davon überzeugt sind, dass Sie bei mir in guten Händen sind, ist es für den Verlauf der Therapie sinnvoll, einen fixen Termin für die Therapiestunden zu finden, die in der Regel wöchentlich stattfinden. Es sind jedoch individuell auch andere zeitliche Vereinbarungen möglich.

 

Terminvereinbarungen & Absageregelung

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, dies umgehend bekannt zu geben. Verschiebungen oder Absagen sind telefonisch bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen ist das Honorar aufgrund der nicht mehr möglichen Vermittlung des Termins zur Gänze fällig (auch bei Erkrankung).

Der Termin beginnt pünktlich. Bei Zuspätkommen wird die volle Einheit verrechnet, da nach hinten aus organisatorischen Gründen nicht verlängert werden kann.

Sie können gerne bis zu 5 Minuten vor dem ausgemachten Termin kommen, früher ist ein Eintritt in die Praxis nicht möglich.

 

Honorar & Bezahlung

Das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung (45 min.) beträgt € 105,-.

Die Begleichung des Honorars erfolgt per Überweisung am Monatsende bzw. bei vorher abgeschlossenen Therapien umgehend nach Erhalt der Honorarnote. Sie erhalten am Ende eines Kalendermonats eine Honorarnote für die in diesem Zeitraum angefallenen Sitzungen. Es wird darauf hingewisen, dass das Honorar entsprechend dem aktuellen Verbraucherpreisindex (VPI) jährlich angepasst werden kann.

 

Krankenkasse (Gesundheitskasse)

Ein Antrag zur Teilrefundierung (Teilrückerstattung) durch Ihre Krankenkasse ist bei Stellung einer Diagnose möglich. Hier finden Sie eine Übersicht über die Höhe des jeweiligen Zuschusses (Stand 01/2024):

ÖGK: € 33,70,- pro Sitzung
SVS: € 45,- pro Sitzung

BVAEB: € 46,60,- pro Sitzung

Bei privaten Zusatzversicherungen kann je nach Vertrag auch bis zur vollen Höhe das Honorar rückerstattet werden.

Genauere Informationen finden Sie dazu bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse/Gesundheitskasse oder Zusatzversicherung und können bei Beginn der Therapie besprochen werden.

 

Medizinische Abklärung

Eine medizinische Abklärung Ihrer Beschwerden bei einer Ärztin oder Arzt wird allen Patienten, die eine Psychotherapie in Anspruch nehmen, vorab empfohlen.

 

Psychotherapeutische Verschwiegenheit

Um Ihnen einen geschützten und vertrauensvollen Rahmen zu bieten, sind Psychotherapeuten gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

 

Therapieende

Das Ansprechen des Therapieendes ist ein wichtiger Punkt im gesamten Therapiegeschehen. Die Initiative hierfür kann sowohl von Ihnen als auch von mir kommen. Ein solider Therapieabschluss ist eine gute Basis für die Dauerhaftigkeit des Therapieerfolges.