Rahmenbedingungen


Kostenfreies Vorgespräch        

Beidseitige Sympathie ist für den Therapieerfolg von Bedeutung, deswegen bitte ich Sie zum ersten Kennenlernen sowie zur Klärung etwaiger Fragen, Orientierung und zum Besprechen der Rahmenbedingungen zu einem kostenfreien Vorgespräch (ca. 20 min.)

Entscheiden Sie sich für eine Therapie können Sie gleich mit einer vollen Therapiestunde (50 min.) beginnen.


Therapiebeginn

Wenn Sie nach dem Erstgespräch von einer Therapie überzeugt sind, ist es für den Verlauf der Therapie günstig, sich auf diese wirklich einzulassen. Meistens ist es sinnvoll, einen fixen Termin für die Therapiestunden zu finden, die in der Regel wöchentlich oder vierzehntägig stattfinden. Es sind jedoch auch andere zeitliche Vereinbarungen möglich.

 

Terminvereinbarungen & Absageregelung

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, dies umgehend bekannt zu geben. Verschiebungen oder Absagen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen ist das Honorar aufgrund der nicht mehr möglichen Vermittlung des Termins fällig.

 

Honorar & Bezahlung

Das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung (50 min.) beträgt € 80. Die Begleichung des Honorars erfolgt per Überweisung am Monatsende, dazu erhalten Sie eine Honorarnote für die in diesem Zeitraum angefallenen Sitzungen.

Ich verrechne nicht mit Krankenkassen (auch nicht mit Zusatzversicherungen), was bedeutet, dass ich Diagnosen und Daten nicht weiterleiten muss. Ein Kostenzuschuss durch die Kasse oder eine Übernahme der Kosten durch Zusatzversicherungen ist somit nicht möglich.



Medizinische Abklärung

Eine medizinische Abklärung Ihrer Beschwerden bei einer Ärztin oder einem Arzt wird allen Klienten und Klientinnen, die eine Psychotherapie in Anspruch nehmen, vorab empfohlen. Dies gilt insbesondere für Klienten und Klientinnen mit psychosomatischen Beschwerden.


Psychotherapeutische Verschwiegenheit

Um Ihnen einen geschützten und vertrauensvollen Rahmen zu bieten, sind Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.